![]() Dispositif pour l'assemblage demontable de deux elements de construction
专利摘要:
公开号:WO1987006658A1 申请号:PCT/T1987/000008 申请日:1987-02-13 公开日:1987-11-05 发明作者:Friedrich Knapp 申请人:Friedrich Knapp G.M.B.H.; IPC主号:F16B12-00
专利说明:
BESCHLAG ZUM LöSBAREN VERBINDEN VON ZWEI BAUTEILENDie Erfindung betrifft einen Beschlag zum lösbaren Verbinden von zwei Bauteilen, mit zwei Beschlagteilen, die je einen fischbauchartigen Grundkörper aufweisen, von dem ein zur gegenseitigen lösbaren Verbindung vorgesehener Eingriffsteil absteht. Derartige Beschläge werden insbesondere zum Verbinden von im rechten Winkel zueinander angeordneten Bauteilen, vor allem Möbelteilen, verwendet. Herkömmliche Beschläge zum Verbinden von Bauteilen, insbesondere von solchen, die im rechten Winkel zueinander stehen, bestehen zumeist aus einem Bolzen mit Kopf und Gewinde, der einerseits in den einen, insbesondere aus Holz bestehenden Bauteil eingedreht wird und andererseits in ein Gehäuse mit Exzenter oder direkt in einen Exzenterbolzen eingreift, der durch eine Drehung, die z.B.mit einem Schraubendreher durchgeführt wird, die Bauteile, etwa Möbelteile, zusammenzieht und zugleich verriegelt. Bei allen diesen bekannten Beschlägen ist in der Regel von Nachteil, dass man mit einem Werkzeug, insbesondere einem Schraubendreher, jeweils an den Beschlag herankommen muss, um die Bauteile miteinander zu verbinden oder wieder zu lösen. Dies ist jedoch oft mit Schwierigkeiten verbunden. Ferner ist es fertigungstechnisch aufwendig, diese bekannten Beschläge zu montieren, da sehr genaue Bohrungen notwendig sind, die noch dazu zum Grossteil mit verschiedenen Werkzeugen durchgeführt werden müssen. Diese Nachteile treffen auch auf den in der AT-B-378 410 beschriebenen Beschlag zum lösbaren Verbinden zweier Bauteile zu, der aus einem ellipsenförmigen Plättchen mit einem Haltekopf und einem Exzenter zum Verriegeln besteht. Ganz ähnliche, vom Exzenterprinzipher vergleichbare eeschlagsausbildungen sind ferner in der AT-B-294 362, DE-Cl-3204737und DE-Ai-2625 t82sowie DE-B-1 215881 in verschiedenen Ausführungsvarianten beschrieben, wobei sich im Prinzip dieselben Nachteile wie zuvor beschrieben ergeben. In der AT-B-64 113ist ein Verbindungsbeschlag in Form eines Dübels mit zwei axial hintereinanderliegenden Befestigungsbereichen,je einer für einen von zwei zu verbindenden Möbelteilen, beschrieben, wobei ein stiftartiger Spreizteil im Inneren des Dübels vorgesehen um um dessen Befestigungsbereich beim Verbinden der Möbeltesile awiseinanderzuspreizen.Von Nachteil ist hier vor allem, dass nur Möbelteile mit exakt zueinander ausgerichteteten Bohrungen miteinander verbunden werden können, und dass ein Lösen der miteinander erbundenen Möbelteile praktisch nicht mehr- möglich ist. Aus der DE-A'1-28 16134 ist schliesslich ein Verbindungsbeschlag der eingangs angegebenen Art bekannt, bei dem die einzelnen, plattenförmigen, mit Harpunenstegen versehenen Beschlagteile in entsprechend gefräste Nuten in den Bauteilen eingesetzt werden, wonach diese Bauteile in gegenüber der endgültigen Befestigungslage versetzter Stellung aneinander angelegt und sodann längs der aneinanderstossenden Flächen relativ zueinander verschoben werden, wodurch an den Plattenteilen der Beschlagteile als Eingrqffs-teilevorgesehene, vorstehende Haken miteinander in Eingriff gebracht werden. Beim Lösen der Bauteile wird in umgekehrter Reihenfolge vorgegangen. Von Nachteil ist dabei, dass ein derartiges Lösen auch unbeabsichtigt relativ leicht erfolgen kann, etwa beim Zusammenbau eines Möbels, wenn erst zwei Plattenteile miteinander verbunden sind, so dass sich dadurch die Montage erschwert oder aber eine unzuverlässige Montage die Folge ist. Ferner muss die Möglichkeit des beschriebenen Verschiebens zum Ineinanderhaken gegeben sein, was aber nicht immer der Fall ist. Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Beschlag der eingangs erwähnten Art vorzusehen, bei dem die vorstehend geschilderten Nachteile vermieden sind, und der eine einfache fertigungstechnische Montage sowie eine einfache Herstellung und Lösung der Verbindung ermöglicht. Der erfindungsgemässe Beschlag der eingangs angeführten Art ist dadurch gekennzeichnet, daR der eine Grundkörper als Eingriffsteil einen mit zumindest einer in Umfangsrichtung verlaufenden Rille versehenen Bolzen trägt und am anderen Grundkörper als Eingriffsteil eine Klemme vorgesehen ist, die an ihren Innenflächen wenigstens eine Erhebung für einen Eingriff in die Rille am Bolzen aufweist. Beim erfindungsgemässen Beschlag greift die wenigstens eine Erhebung an der Innenfläche der Klemme bei der Herstellung der Verbindung der zwei Bauteile Seegerring-artig in die wenigstens eine Rille des Bolzens ein, um dadurch den Beschlag bzw. dessen Teile in zumindest einer Richtung zu arretieren. Der Verbindungsvorgang besteht demgemäss im wesentlichen aus einem Einschnappvorgang,was ausserordentlich einfach zu bewerkstelligen ist und insbesondere keinerlei Werkzeug benötig!t. Weiters wird der Vorteil erzielt, dass der unsichtbare und von aussen nicht erreichbare, die Bauteile aber dennoch sicher zusammenhaltende Beschlag jederzeit doch auf einfache Weise wieder gelöst werden kann. Im Fall dass am Bolzen mehrere in Umfangsrichtung verlaufende Rillen übereinander vorgesehen sind, wie dies bevorzugt wird, wird überdies die Möglichkeit geschaffen, die gegenseitige Lage von Klemme und Bolzen in der Höhe des Bolzens je nach Bedarf zu verstellen, so dass die Fuge zwischen den miteinander verbundenen Bauteilen auf diese Weise geregelt werden kann. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der Beschlag als Scharnier oder Schnapper verwendet wird5 was grundsätzlich ebenfalls aufgrund der angegebenen Ausbildung möglich ist. Der mit dem gerillten Bolzen versehene Beschlagteil kann auch für sich allein als Dübellamelle eingesetzt werden, die mit dem fischbauchartigen Grundkörper in eine entsprechende Nut in einem Bauteil und andererseits mit dem dübelartigen Bolzen in eine Sackbohrung in einem anderen Bauteil eingesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist es erfindungsgemäss von besonderem Vorteil, wenn der Bolzen wenigstens eine Leimrille an seiner Längsseite aufweist. In ähnlicher Weise wie diese Längs-Leimrille dient bzw. dienen im übrigen auch die QuerrilleEn),d.h. die in Umfangsrichtung verlaufendeEn) Rille),als LeimrilleEn). Zur Erzielung eines Anschlags beim Einsetzen der Beschlagteile in die entsprechenden Nuten ist es auch günstig, wenn der Bolzen und die Klemme je auf einer am Grund körper vorgesehenen, verbreiterten Abdeckung aufgebaut sind. Für ein genaues Positionieren einer Sackbohrung im Fall der Verwendung des einen, mit dem Bolzen versehenen Beschlagteiles als Dübellamelle ist es auch von Vorteil, wenn der Bolzen stirnseitig eine Zentrierspitze aufweist. Die Stirnfläche des Bolzens ist dabei in der Regel abgefast. Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten besonders bevorzugten Ausführungsbeispieles, auf das sie jedoch nicht beschränkt ist, noch weiter erläutert. Es zeigen:Fig. 1eine axonometrische Ansicht des einen Beschlagteiles, der die Klemme als Eingriffsteil aufweist, und der nachstehend der Einfachheit halber als Klemmlamellebezeichnet wird, montiert in einem Massivholz-Bauteil;Fig. 2 in funktioneller Zuordnung zum Beschlagteil gemäss Fig. 1,in einer entsprechenden axonometrischen Darstellung, den anderen, mit dem Bolzen als Eingriffsteil versehenen Beschlagteil, nachstehend der Einfachheit halber als Dübellamelle bezeichnet, und zwar in einer Stellung, in der diese Dübellamelle zum Teil aus einer kreisbogenförmigen Nut in einem Massivholz-Bauteil herausragt; ;Fig. seine Unteransicht der Klemmlamelle;Fig. 4 eine Seitenansicht dieser Klemmlamelle;Fig. 5 eine Vorderansicht dieser Klemmlamelle; Fig. 6 einen Schnitt durch diese Klemmlamellegemäss der Linie 1-1in Fig. 5, Fig. 7 eine Seitenansicht der Dübellamelle;Fig. 8 eine Vorderansicht dieser Dübellamelle;Fig. 9 eine Schnittansicht der Dübellamelle gemäss der Linie II-Itin Fig. 8; undFig. 10 eine Draufsicht auf diese Dübellamelle. In den zusammen zu betrachtenden Fig. 1 und 2 sind Abschnitte von Massivholz-Bauteilen l,2 veranschaulicht, die miteinander durch einen Beschlag zu verbinden sind, wobei die Fig. 1 und 2 zusammen eine Stellung der beiden Bauteile 1, 2 unmittelbar vor dem gewünschten Verbinden zeigen. Jeder Bauteil Ibzw. 2 ist mit einem Beschlagteil 3 bzw. 4 versehen, wobei der eine Beschlagteil als Klemmlamelle 3 und der andere Beschlagteil als Dübellamelle 4 ausgeführt ist. In jedem Massivholz-Bauteil 1,2 ist eine kreisbogenförmige Nut 5 fig. 2)vorgesehen, in die der jeweilige Beschlagteil 3 bzw. 4 eingesetzt wird. In Fig. 2 ist der Dübellamellen-Beschlagteil 4 nur teilweise in die Nut 5 eingesetzt veranschaulicht, um so die Nut 5 sichtbar zu machen. Die Nuten 5 werden dabei mit einer im Tischlerhandwerk bekannten Nutfräse gefräst, was einfach und rationell bewerkstelligt werden kann. Zum Verbinden der beiden Beschlagteile 3, 4 und damit der Bauteile 1,2 werden letztere, wie aus Fig.1und 2 gemeinsam ersichtlich ist, einander in Richtung quer zur Achse des Bolzens angenähert, bis eine Schnappverbindung zwischen der Klemmlamelle3 und der Dübellamelle 4 erfolgt. Nachstehend werden die beiden Beschlagteile 3, 4 anhand der Fig. 3 bis 6 bzw. 7 bis iOnoch näher erläutert. Wie aus den Fig. 3 bis 6 ersichtllich ist, besitzt der als Klemmlamelle ausgebildete Beschlagteil 3 eine aus federnd auslenkbaren Wänden bestehende Klemme 6, die auf einer Abdeckung 8 eines fischbauchartigen Grundkörpers 9 aufgebaut ist, der mit Leimkanälen 10sowie Harpunenstegen 11versehen ist. Eine derartige Ausbildung mit Leimkanälen und Harpunenstegen dient zur verstärkten Haftung des Grundkörpers 9 in der Nut 5 (Fig. 2). An den Innenflächen der Wände der Klemme 6 ist eine leisten- oder rippenförmige Erhebung 12 vorgesehen, deren Zweck nachstehend noch näher erläutert werden wird. Gemäss Fig. 7 bis 10 weist der als Dübelamelleausgebildete Beschlagteil 4 einen in entsprechender Weise an einer plattenartigen Abdeckung 8 eines fischbauchartigen Grundkörpers 9, der mit Leimkanälen 10 und Harpunenstegen 11versehen ist, aufgebauten dübelartigen Bolzen 7 auf, der längsseitig für die Verwendung als Dübel mit Leimrillen 13sowie mit einer Zentrierspitze 14 und ferner mit wenigstens einer, im dargestellten Ausführungsbeispiel mit einer Vielzahl von sich in Umfangsrichtung erstreckenden Rillen 5versehen ist. In eine dieser Rillen 5schnappt bei Herstellung der Verbindung die Klemme 6 des anderen Beschlagteiles 3 mit der leistenförmigen Erhebung 12an ihrer Innenfläche ein, wodurch die gewünschte Schnappverbindung hergestellt wird. Dabei werden bei Einschieben des Bolzens 6 zwischen die divergierenden Abschnitte der Klemme 6 die kreisbogenförmig gebogenen Wandabschnitte der Klemme 6 zunächst auseinandergebogen, bis der Bolzen 7 die bei 16 in Fig. 5 veranschaulichte Engstelle passiert hat, wonach die beiden Wände der Klemme 6 in ihre ursprüngliche Lage federnd zurückschnappen und dabei den Bolzen 7 festhalten.Wenn die Erfindung vorstehend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert wurde, so sind doch Abwandlungen und Modifikationen möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. So ist es beispielsweise möglich, nur eine Querrille 15 am Bolzen 7 vorzusehen; auch könnten die Zentrierspitze 14und die Längs-Leimrillen 13am Bolzen 7 weggelassen werden, wenn die Dübellamelle 4 nicht für sich allein zum Einsatz kommen soll.
权利要求:
ClaimsPatentansprüche: 1. Beschlag zum lösbaren Verbinden von zwei Bauteilen, mit zwei Beschlagteilen, die je einen fischbauchartigen Grundkörper aufweisen, von dem ein zur gegenseitigen lösbaren Verbindung vorgesehener Eingriffsteil absteht, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Grundkörper als Eingriffsteil einen mit zumindest einer in Umfangsrichtung verlaufenden Rille (15) versehenen Bolzen (7) trägt und am anderen Grundkörper als Eingriffsteil eine Klemme (6) vorgesehen ist, die an ihren Innenflächen wenigstens eine Erhebung (12) für einen Eingriff in die Rille (15) am Bolzen (7) aufweist. 2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (7) wenigstens eine Leimrille (13) an seiner Längsseite aufweist. 3. Beschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (7) und die Klemme (6) je auf einer am Grundkörper (9) vorgesehenen, verbreiterten Abdeckung (8) aufgebaut sind. 4. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Bplzen (7) stirnseitig eine Zentrierspitze (14) aufweist.
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